Regeln & Schonzeiten
- Die Schonzeit im Vikasjön vom 1.
- Im Vikasjön gilt die Schonzeit vom 1/5–15/6.
- Zweck der Schonzeit ist, auch künftig einen lebensfähigen Zanderbestand zu gewährleisten.
- Die aktuellen Schonzeiten fallen mit der Laichzeit des Zanders zusammen, und wir bitten alle Angler am See, die Regeln zu respektieren, damit wir außerhalb der übrigen Zeit des Jahres einen guten Zanderbestand zum Angeln erhalten können.
- Das Fischereirecht berechtigt dazu, in Gewässern, in denen ein Fischereirecht besteht, die gesetzlich erlaubten Geräte zu verwenden. *Netzangeln ist derzeit in den unten angegebenen Gewässern verboten.
- Schonzeit für Zander im Vikasjön vom 1/5–15/6.
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Vika fvof – Regeln Die Angelkarte gilt für das Fischereipflegegebiet Vika (siehe Karte) und kann als Jahreskarte, Wochenkarte oder Tageskarte gelöst werden. Der Inhaber darf Handgerät, Angeldon (Köderfischmontage) und im Übrigen gemäß dem Beschluss der Fischereiversammlung verwenden, jedoch keine festen Angelgeräte. Eine Karte – eine Rute!!! Zwei Karten – zwei Ruten!!! Usw. … Dies gilt in allen Gewässern (maximal 15 Angeldon (Köderfischmontage)/Eisangelruten/Karte). Das Fanglimit erhöht sich durch das Lösen weiterer Karten NICHT, nur die Anzahl der Geräte. Für Trolling siehe Runnkarte. Kinder unter 16 Jahren angeln im Vikasjön sowie in Vikas Teil des Runn kostenlos. Dabei gelten dasselbe Fanglimit und Gerät wie für EINE Angelkarte. Im St. Acktjärn und Mörttjärnen gilt ein Bootsverbot (ein mit Froschfüßen bewegtes Bellyboat ist erlaubt). Angelverbot im St. Acktjärn, L:a Lönnvattnet und Mörttjärnen vom 1/11–24/12. Im St. Acktjärn, Lilla Lönnvattnet und Mörttjärnen gilt ein Fanglimit von 2 Edelfischen pro Tag. Als Fanglimit in Vikasjön & Runn gelten 5 Hechte pro Tag und eine Maximallänge von 80 cm (zum Schutz der Hecht-Laichfische). Für Zander gelten 2 Fische pro Tag zwischen 50–70 cm. Die Schonzeit im Vikasjön vom 1. Mai–15. Juni bedeutet, dass jeder in diesem Zeitraum gefangene Zander schonend zurückgesetzt werden muss. Barsche über 40cm müssen möglichst schonend zurückgesetzt werden. Keine erneute Lösung einer Angelkarte. Wenn man das „bag limit“ erreicht hat, ist das Angeln für den Tag beendet. Im Jahr 2024 wurden im See Runn in Falun neue Regeln für das Zanderangeln eingeführt. Die Regeln bedeuten, dass sämtlicher Zander im Zeitraum 15. Mai–28. Juni zurückgesetzt werden muss. Im Vikasjön gilt die Schonzeit vom 1/5–15/6. Zweck der Schonzeit ist, auch künftig einen lebensfähigen Zanderbestand zu gewährleisten. Die aktuellen Schonzeiten fallen mit der Laichzeit des Zanders zusammen, und wir bitten alle Angler am See, die Regeln zu respektieren, damit wir außerhalb der übrigen Zeit des Jahres einen guten Zanderbestand zum Angeln erhalten können. Die Schonzeit 15. Mai–28. Juni gilt im gesamten Gebiet, das Runn einschließlich Ösjön und Liljan umfasst, während sie im Vikasjön vom 1. Mai–15. Juni gilt. Vollständiges Verbot des Angelns mit sogenannten „LiveScope“-, „Mega Live“- und „ActiveTarget“-Echoloten. Die Karte ist persönlich, gilt jedoch für Ehepartner/Lebensgefährten sowie Kinder unter 16 Jahren. Ehepartner/Lebensgefährten oder Kinder unter 16 Jahren angeln dann innerhalb desselben Fanglimits wie der Karteninhaber. Långtjärn und Sågsjön werden vom Vika sportfiskeklubb gepachtet (diese Karte gilt nicht, bei Interesse den Verein kontaktieren). Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zu einer Kontrollgebühr von 1500 kr. ACHTUNG! Die Angelkarte muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei Verdacht auf illegales Angeln kontaktieren Sie die Aufsichtsperson oder den Vorstand Tel. Vorsitzender: 070-579 75 26 Weitere Informationen auf der Website: www.vikafvof.se Vika FVOF Fischereirechtsinhaber – Regeln Gilt für Grundstücke mit Fischereirecht innerhalb des VIKA FVO. Es kann jeweils nur ein Fischereirechtsnachweis verwendet werden (oder die Anzahl der Geräte geteilt werden), auch wenn alle Miteigentümer des Grundstücks für das Jahr einen Fischereirechtsnachweis gelöst haben. Für das Lösen weiterer Fischereirechtsnachweise ist ein größerer Anteilswert als 1 % im Fischereipflegegebiet erforderlich. Kontaktieren Sie den Vorstand für Informationen zum Anteilswert Ihres Grundstücks. Das Fischereirecht berechtigt dazu, in Gewässern, in denen ein Fischereirecht besteht, die gesetzlich erlaubten Geräte zu verwenden. *Netzangeln ist derzeit in den unten angegebenen Gewässern verboten. Fischereirechtsinhaber dürfen feste Angelgeräte, Handgerät und Angeldon (Köderfischmontage) gemäß dem Beschluss der Fischereiversammlung verwenden. Das Angeln auf Krebse ist nur in gemeinschaftlichen oder privaten Gewässern und gemäß den von der Fischereiversammlung beschlossenen Zeiten und Regeln erlaubt. Der Fischereirechtsnachweis ist persönlich, gilt jedoch für Ehepartner/Lebensgefährten sowie Kinder unter 16 Jahren. Ehepartner/Lebensgefährten oder Kinder unter 16 Jahren angeln dann innerhalb desselben Fanglimits wie der Karteninhaber. *Netzangelverbot gilt bis auf Weiteres im Vikasjön (zum Schutz der Zander-Laichfische), Lilla Lönnvattnet, St Acktjärnen, Mörttjärnen, Sågsjön sowie Långtjärnen. Ein Fischereirechtsnachweis – eine Rute!! Zwei Fischereirechtsnachweise – zwei Ruten!! Dies gilt in allen Gewässern. Das Fanglimit erhöht sich NICHT bei der Berechtigung, mehrere Fischereirechtsnachweise zu lösen, nur die Anzahl der Geräte. Im St. Acktjärnen und Mörttjärnen gilt ein Bootsverbot (ein mit Froschfüßen bewegtes Bellyboat ist erlaubt). Im St. Acktjärnen, Lilla Lönnvattnet und Mörttjärnen gilt ein Fanglimit von zwei Edelfischen pro Tag. Angelverbot gilt im St. Acktjärnen, Mörttjärnen & L:a Lönnvattnet vom 1/11–24/12. Das Fanglimit in Runn und Vikasjön beträgt 5 Hechte pro Tag und eine Maximallänge von 80 cm. Für Zander gelten 2 Fische pro Tag zwischen 50–70 cm. Schonzeit für Zander im Vikasjön vom 1/5–15/6. Jeder gefangene Zander muss in diesem Zeitraum zurückgesetzt werden. Barsche über 40 cm müssen immer zurückgesetzt werden. Vollständiges Verbot des Angelns mit sogenannten „LiveScope“-, „Mega Live“- und „ActiveTarget“-Echoloten. Ausgelegte Geräte müssen mit deutlichen Schwimmern markiert und mit Namen und Grundstücksbezeichnung versehen sein. Långtjärn und Sågsjön werden vom Vika sportfiskeklubb gepachtet (eigene Karte erforderlich und Netzverbot gilt). Verstöße gegen die Beschlüsse der Fischereiversammlung werden mit einer Kontrollgebühr von 1500 kr belegt. FISCHEREIRECHTSNACHWEIS MUSS MITGEFÜHRT UND AUF VERLANGEN VORGEZEIGT WERDEN. Bei Verdacht auf illegales Angeln kontaktieren Sie die Aufsichtsperson oder den Vorstand Tel. Vorsitzender: 070-579 75 26. Weitere Informationen auf der Website: www.vikafvof.se
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske






