Regeln & Schonzeiten
- Angeln vom Boot oder einem anderen Schwimmgerät ist in den Seen verboten, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Netzangeln im Iggsjön, Viksjön sowie Pappersavan ist verboten.
- Dezember innerhalb einer Entfernung von 200 Metern vom Mittelpunkt zwischen den beiden äußersten Mündungsspitzen des Wasserlaufs verboten.
- Mindestmaß Saibling 25cm.
- Mindestmaß Regenbogenforelle 30cm.
- Mindestmaß Forelle 30cm.
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Iggesunds SFK - Regeln Vermüllung und geringfügige Beschädigungen an Stegen, Tischen und sonstigen Bauwerken werden mit einer Gebühr von 2000kr berechnet. Jede andere Form der Zerstörung und Beschädigung wird bei der Polizei angezeigt. Jeder Angler ist selbst dafür verantwortlich, sich über die beim Angeln in unseren Gewässern geltenden Regeln zu informieren. Der Verein hat bei eventuellen Regelverstößen das Auslegungsrecht. Feuer darf im Einklang mit dem Jedermannsrecht gemacht werden; eventuelle Feuerverbote usw. müssen beachtet werden. Beim Angeln in unseren Put&Take-Gewässern Bruntjärn, Hornsjön, Tronbotjärn, Långsbotjärn sowie in unseren Fließgewässern: Angeln mit Sportangelgeräten, Posen-, Wurf-, Fliegenrute sowie Eisangel; nur ein Gerät darf im Wasser verwendet werden. Verbot des Angelns mit Netzen, Standhaken und Reißen. Verbot des Angelns mit Köder in Fließgewässern. Angeln vom Boot oder einem anderen Schwimmgerät ist in den Seen verboten, sofern nichts anderes angegeben ist. Maximal 3 Edelfische pro Tag und Karte (Bruntjärn 5st). Mindestmaß Saibling 25cm. Mindestmaß Regenbogenforelle 30cm. Mindestmaß Forelle 30cm. Mindestmaß Äsche 30cm. Hornsjön und Långsbotjärnen werden im Herbst wegen Winterbesatz geschlossen und geöffnet, wenn sich Eis gebildet hat. Wann dies geschieht, wird in der Regel über die Facebook-Seite mitgeteilt. Beim Angeln in den übrigen Gewässern innerhalb des Fischereischutzgebiets Nianforsån und des unteren Delångersån gilt für Angler, die nicht in der Gemeinde Hudiksvall wohnen, ein Verbot, Fische zu entnehmen und zu töten. Für diese gilt ausschließlich Catch and Release, alle Fische müssen bedingungslos zurückgesetzt werden. Für Bewohner der Gemeinde Hudiksvall ist Angeln für den Eigenbedarf erlaubt. Netzangeln im Iggsjön, Viksjön sowie Pappersavan ist verboten. Der Zander ist den gesamten Mai über geschützt. Zusätzlich zum Schutz während der Laichzeit gilt für Zander ein Entnahmefenster, d. h. alle Zander unter 45 cm und Zander über 60 cm müssen unbedingt zurückgesetzt werden. 1 Zander darf pro Tag entnommen werden. Für Hecht gilt, dass 1 Hecht pro Tag im Entnahmefenster 45-75 cm entnommen werden darf; jeder Hecht über 75 cm muss unbedingt zurückgesetzt werden. Für Barsch gilt, dass jeder Barsch über 35 cm zurückgesetzt werden muss. Vom 1. September bis 31. Dezember gilt in allen Fließgewässern ein Angelverbot. Beachten Sie, dass die obige Regel auch für alle Fließgewässer gilt, die im gesamten Landkreis Gävleborg ins Meer münden, gemäß dem Beschluss der Kreisverwaltung. Alle Wasserläufe, die an der Küste münden, sind Gebiete, die in verschiedener Weise für die Fischerei geschützt sind. Jegliches Angeln ist vom 1. September – 31. Dezember innerhalb einer Entfernung von 200 Metern vom Mittelpunkt zwischen den beiden äußersten Mündungsspitzen des Wasserlaufs verboten. Einige Wasserläufe haben ein größeres Schutzgebiet, zum Beispiel Delångersån und Enångersån. Zusätzlich zu unseren sowie den Regeln der Kreisverwaltung muss jeder Angler mit den übrigen Gesetzen und Regeln vertraut sein, die gemäß dem Fischereigesetz (1993:787) für das Angeln in schwedischen Gewässern gelten.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske





