Regeln & Schonzeiten
- Es ist verboten, Aal, Karpfen, Schleie, Karausche, Rapfen und Neunauge innerhalb des Fischereischutzgebiets zu töten.
- Das Angeln auf Lachs und Forelle ist ab 20/5 – 15/10 verboten.
- Reißangeln und Krebsfischen sind im gesamten Fischereischutzgebiet verboten.
- Das Mindestmaß für Lachs und Forelle beträgt zu anderer Zeit 60cm.
- Für Zander gilt ein Mindestmaß von 45cm.
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Nedre Klarälvens Fvo - Regeln Innerhalb des Fischereischutzgebiets Nedre Klarälven ist das Angeln südlich der E18-Brücke für alle frei. Das freie Angeln gilt auch in den Seen Rudtjärn, Sundstatjärn, Kroppkärrsjön, Örsholmstjärn und Djupsundsviken. Für das Angeln im Fluss nördlich der E18 und bis zur oberen Grenze des Fischereischutzgebiets sowie in Ilandatjärn (siehe Karte) ist eine Angelkarte erforderlich. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre angeln im gesamten Fischereischutzgebiet (nicht Sandbäckstjärn) gemäß den geltenden Regeln kostenlos. Für das Angeln in Sandbäckstjärn ist eine separate Angelkarte erforderlich. Alle, die angeln, müssen die geltenden Regeln beachten. Bei Verstößen gegen die Regeln wird von bestellten Fischereiaufsichtspersonen eine Kontrollgebühr erhoben. Angeln innerhalb des Fischereischutzgebiets ohne Angelkarte nördlich der E18-Brücke und in Sandbäckstjärn führt gemäß §37 des Fischereigesetzes zu einer polizeilichen Anzeige. Innerhalb des Fischereischutzgebiets gilt eine Gerätebeschränkung von maximal 2 Handgeräten pro Person (Stipprute, Wurfrute, Fliegenrute oder Pimpelrute). Es ist verboten, Aal, Karpfen, Schleie, Karausche, Rapfen und Neunauge innerhalb des Fischereischutzgebiets zu töten. Das Angeln auf Lachs und Forelle ist ab 20/5 – 15/10 verboten. Das Mindestmaß für Lachs und Forelle beträgt zu anderer Zeit 60cm. Fische mit intakter Fettflosse müssen unbedingt unverzüglich zurückgesetzt werden. Für Zander gilt ein Mindestmaß von 45cm. Fische, die das Mindestmaß nicht erreichen, müssen sofort zurückgesetzt werden. Reißangeln und Krebsfischen sind im gesamten Fischereischutzgebiet verboten. Das Angeln auf Stint/Slom mit dem Kescher ist frei. Für das Angeln mit einer Rotaugenhütte innerhalb des Fischereischutzgebiets Nedre Klarälven ist erforderlich, dass der Angelnde eine Jahreskarte besitzt. Das Recht, mit einer Rotaugenhütte zu angeln, gilt nur im unteren Teil des Fischereischutzgebiets, d. h. südlich der E18-Brücke. Rotaugenhütten müssen mit dem Namen und der Telefonnummer des Karteninhabers gekennzeichnet sein! Willkommen im Fischereischutzgebiet Nedre Klarälven
Stand: 28.08.2026 · Quelle: iFiske









