Regeln & Schonzeiten
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Rämens FVOF – Regeln Sie müssen eine Angelkarte haben, um angeln zu dürfen; diese muss beim Angeln stets mitgeführt werden. Bei der Fischereikontrolle muss die Angelkarte dem Kontrolleur ohne weitere Aufforderung zusammen mit einem gültigen Ausweis zur Kontrolle vorgezeigt werden. Erleichtern Sie die Kontrolle, indem Sie anhalten und die Geräte einholen. Der Code zur Angelkarte muss beim Angeln mitgeführt werden; nehmen Sie entweder Ihr Mobiltelefon mit der Nachricht mit oder drucken Sie Ihre Angelkarte auf Papier aus. Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Nur Angeln mit Handgerät, mit einer Angelrute pro Person. Schleppangeln und Schleppfischen mit Köder ist erlaubt Schwimmring und eigenes Boot sind erlaubt Angeln ohne gültige Angelkarte ist nach dem Fischereigesetz (1993:787) eine Straftat und wird bei der Polizei angezeigt. Kinder und Jugendliche angeln bis einschließlich des Jahres, in dem sie 15 Jahre alt werden, kostenlos. Die Karte gilt nicht für Krebsangeln. Das Angeln muss maßvoll und unter Beachtung einer guten Fischereipflege betrieben werden. Es obliegt dem Angler, sich über die geltenden Regeln und Bestimmungen zu informieren. Ehepartner sowie im Haushalt lebende Kinder bis 18 Jahre angeln mit derselben Karte Maximal 10 Angeldon (Köderfischmontage) / Person Um die Erholung zu fördern, sollte auf die Anwohner am See Rücksicht genommen werden, und es ist selbstverständlich, dass Grundbesitzer gefragt werden, bevor man vom Ufer und von Stegen aus zu angeln beginnt. Wir sollten auch bedenken, dass es kein Recht, sondern ein Privileg ist, an diesem Gewässer angeln und sich dort aufhalten zu dürfen, und uns entsprechend verhalten.
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske

